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Unser Grillgesetzbuch

Hier einige Gesetze die bei uns gelten:

Anreise: Nach Möglichkeit mit leerem Magen und ohne eigenes Auto zum Bruzzler-Lager
Heimreise: Ab Bruzzler-Lager auf eigene Gefahr.
Menufolge: 1. Gruss vom Grill
2. 1 bis 3 Vorspeisen (kann Salat oder Suppe sein, oder Trockenfleisch)
3. Big Grill
4. Dessert (Schnitz & Co)

Big Grill: Pro Grilltag wird mindestens 1 kg Fleisch gegrillt
Wurstwaren: Es werden keine Wurstwaren auf dem Grill geduldet
Verein: Unser Verein besteht aus max. Aktivmitglieder
Knochen: können für die niedrigeren Arbeiten verpflichtet werden
Gäste: Eingeladene Gäste und Interessenten haben pro Anlass einen Unkostenbeitrag von Fr. 50 zu leisten
LAP`s: Wir sind ein Männerverein. LAP (Frauen) können an externen Anlässen zu Mithilfe beigezogen werden
und werden dafür entsprechend entschädigt. (eventuell)
Vereinsinventar: ausgeliehene Materialien, wie Grill etc. müssen in gereinigtem Zustand zurückgegeben werden.
Allfällige Reinigung wird in Rechnung gestellt. Der Gebrauch ist für Vereinsmitglieder gratis.
Fremde Personen nach Absprache mit Kassier.
Bei Ausleihen wird eine Depotgebühr erhoben.

Antrag: Wer einen Antrag stellt, darf dies nur mit vollem Getränk machen.
Der Antrag darf höchstens 180 sek dauern.
Weitere Diskussionen müssen nach 5 Min vom Präsidenten beendet werden.

Kartenspiel: Muss an jedem Event zwingend dabei sein.